145,20€ für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke zeigen natürlich nur einen kleinen Ausschnitt des monatlichen Regelsatzes für eine Person.
Der Hartz4 Regelsatz für 2017 beläuft sich auf insgesamt 409€. Folgende Bedarfe werden mit diesem Regelsatz abgedeckt:
Nahrung, alkoholfreie Getränke | 145,20 € |
Freizeit,Unterhaltung, Kultur | 45,15 € |
Nachrichtenübermittlung | 36,11 € |
Bekleidung, Schuhe | 34,36 € |
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung | 34,19 € |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und-gegenstände | 31,00 € |
andere Waren und Dienstleistungen | 29,94 € |
Verkehr | 25,77 € |
Gesundheitspflege | 17,59 € |
Beherbungs- und Gaststättendienstleistungen | 8,10 € |
Bildung | 1,55 € |
Zusätzlich zum Regelsatz kann ein festgelegter Personenkreis Mehrbedarfe beantragen, wie z.B. Schwangere, Alleinerziehende, Menschen mit einer Behinderung sowie Personen, die auf Grund einer Krankheit eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen.
Kinder sowie volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft erhalten folgenden Regelbedarf:
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | 368 € |
Kinder 0-6 Jahre | 237 € |
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre | 291 € |
Kinder 14 bis unter 18 Jahre | 311 € |
Vielleicht schauen Sie selbst einmal, welche Kosten Sie monatlich haben und was über den Regelbedarf gedeckt wäre und was drüber hinaus geht!
Folgen Sie uns diese Woche und erhalten Sie einen Einblick, wie es als Alleinstehende/r ist 24,20€ für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für fünf Tage zur Verfügung zu haben. (145,20€/ 30 Tage = 4,84€ x 5 Tage = 24,20€)
Quelle: Regelsatz Hartz IV Empfänger (Stand: 3.11.2017)