Alle Kinder haben Rechte! Diese Rechte sind in einer besonderen UN Kinderrechtskonvention festgehalten, die von vielen Ländern unterstützt wird. Dieses Jahr feiert die UN Kinderrechtskonvention ihr 30. Jubiläum und wir feiern natürlich mit! Denn mit unserem Leseförderprogramm und unserem Engagement für Chancengleichheit setzen wir uns dafür ein, dass die Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung auch eingehalten werden.
Eine kleine Geschichtsstunde der Kinderrechte
Seit 30 Jahren gibt es die Kinderrechtskonvention, die nur ein paar Tage nach dem Mauerfall verabschiedet wurde. Das ist noch gar nicht so lange her! Aber Kinderrechte waren auch vorher schon aktuell und wurden thematisiert, wenn auch nicht so deutlich. Tatsächlich kann man den ersten Beginn im 18./19. Jahrhundert erkennen, die französische Revolution kam zu einem Ende und die Vereinten Nationen wurden unabhängig. Im Zuge dessen wurde die Schulpflicht eingeführt und Großbritannien führte einige Vorschriften zur Einschränkung der Kinderarbeit ein. Die Pädagogin Ellen Key bezeichnete bereits 1902 das 20. Jahrhundert als “Jahrhundert des Kindes” und dies bewahrheitete sich auch im Laufe der Jahre. Nur wenige Jahre später, im Jahr 1913, tagte der erste internationale Kinderschutz-Kongress.
Eine Konvention der Kinderrechte
Nach einigen mehr oder weniger fehlgeschlagenen Versuchen wurde 1989 dann die UN Kinderrechtskonvention (KRK) verabschiedet, 30 Jahre nach der “Erklärung der Rechte des Kindes”, welche der Vorreiter der KRK war. Deutschland übernahm die KRK 1992 zunächst mit einigen Einschränkungen, seit 2010 hat Deutschland die KRK vorbehaltlos angenommen. Mit den Jahren kamen weitere Zusatzprotokolle dazu, wie beispielsweise 2012 das Individualbeschwerdeverfahren. Hierbei können Kinder selber ihre Rechte einklagen. Bis heute ist die UN Kinderrechtskonvention das wichtigste internationale Abkommen die Rechte von Kindern betreffend und seit 2015 haben alle Staaten der Welt die KRK ratifiziert, mit Ausnahme von den USA.
Kinderrechte, wie weit sind wir gekommen?
Auch wenn die UN Kinderrechtskonvention (KRK) in vielen Ländern anerkannt ist, werden die einzelnen Konventionen oft nicht eingehalten. Auch in Deutschland gibt es leider noch einige Defizite, zum Beispiel im Bereich der Chancengleichheit und dem Recht auf Bildung. Das zuständige Gutachten zur Überprüfung der Umsetzung und Anwendung der KRK zeigt deutliche Mangel. Vor allem in den Bereichen Kindeswohl (Artikel 3) und Beteiligungsrecht (Artikel 12), welches zu den wichtigsten Punkten der Konvention zählt, gibt es noch Verbesserungsbedarf. Vor allem in den vergangenen Jahren gab es viele Veränderungen, die zu einer Verbesserung der Situation von Kindern in Deutschland beigetragen haben, zum Beispiel ist gewaltfreie Erziehung seit 2000 im Gesetz verankert und seit 2018 investiert das Bundesfamilienministerium jährlich 51 Millionen Euro in die Bundesstiftung “Frühe Hilfen”.
Die Kinderrechtskonvention im Grundgesetz?
Damit die Rechte von Kindern noch mehr gestärkt werden, wird schon seit Jahrzehnten über die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz diskutiert. Die KRK steht nämlich im rechtlichen System noch unter dem Grundgesetz. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, bis spätestens Ende diesen Jahres einen Vorschlag zur Lösung dieser Diskussion auszuarbeiten. Denn Kinder und ihre Bedürfnisse müssen ernst genommen werden! Es gibt bereits einige Initiativen, um Kinder in ihrer Meinungsäußerung zu unterstützen. Neben verschiedenen Kinderparlamenten sorgt dabei aktuell die Fridays for Future- Bewegung von Greta Thunberg für Aufsehen.